Ende der Amtszeit, Fristen (Wahlen)

Andreas, Tuesday, 25.07.2006, 16:44 (vor 6495 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,

ich glaube, es wäre in diesem Fall interessant zu wissen, ob eine Wahl nach dem 31.10.06 - also im November, wenn es aufgrund des vorgegebenen Wahlzeitraums von 2 Monaten (1. Oktober bis 30. November) ja grundsätzlich möglich ist, zu wählen - noch fristgerecht ist.

Wenn die Amtszeit der vorherigen Schwerbehindertenvertretung am 31.10.06 aufgrund der eigentlichen vierjährigen Amtszeit endet, wer übernimmt dann bis zur Wahl im November die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung> Verlängert sich die Amtszeit der alten Vertretung um diese Zeit> Oder muss die bisherige Vertretung unbedingt dafür Sorge tragen, dass die Wahl bis zum 31.10.06 durchgeführt ist>

Bis dann, Andreas


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