Ende der Amtszeit, Fristen (Wahlen)

traute, Wednesday, 26.07.2006, 08:10 (vor 6495 Tagen) @ Andrea

hallo andrea,
ich komme gerade von einem 3tägigen seminar über wahlen.

zu deinen fragen: wenn deine amtsperiode am 30.10.06 endet, war der damalige wahltermin 30.10.2002, richtig> das bedeutet, der jetzige wahltermin müßte in der zeit vom 01.10. bis 30.10. liegen. den termin beschließt der wahlvorstand. natürlich kannst du schon jetzt den wahlvorstand benennen. ich habe das im mai gemacht, und die vorsitzende war mit zur schulung. sofern der wahlvorstand benannt ist, bist du als SBV außen vor, es sei denn, du benennst dich selbt( was auch geht). in diesem fall wäre es sinnvoll, dass du nicht die vorsitzende des wahlvorstandes bist (ich sehe das zumindest so) der wahlvorstand, nicht die SBV, beschließt auch, ob biefwahl oder nicht. ein wahllokal mit urne muß auf jeden fall am wahltag auch zur verfügung stehen.

ich hoffe, das hilft dir ein wenig.

gruß, traute


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