teilnahme an personalgespräch (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 21.12.2020, 21:39 (vor 1222 Tagen) @ Jürgen-WZ

Hallo Jürgen,

bei so einer hanebüchenen Argumentation wie Deiner sträuben sich einem die Nackenhaare.
Der Gesetzgeber hat die Aufgaben von BR und SBV streng getrennt. Weder BR noch SBV können sich die Rechte der jeweils anderen Vertretung anmaßen. Das gilt auch dann wenn ein offenkundig rechtsunkundiger "1.BR" (wer soll das übrigens sein?) sein Plazet gegeben haben soll.

Gemäß § 85 Abs. 2 BetrVG
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__82.html
kann ein AN ein Mitglied des BR zu Personalgesprächen hinzuziehen. Das bist Du als SBV nicht, solange Du kein Doppelmandat hast. Du bist als SBV (ohne Doppelmandat) lediglich Gast bei BR-Sitzungen. Du hast außerhalb des § 32 BetrVG
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__32.html
bzw. § 178 Abs. 4 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__178.html
keinerlei Rechte als BR - egal wie "integriert" Du Dich fühlst.

Du kannst froh sein, wenn Dein AG Deine widerrechtliche Teilnahme an diesem Personalgespräch nicht als Anlaß für arbeitsrechtliche Maßnahmen nimmt - was durchaus berechtigt wäre. hast Du zB die Zeit dieser Teilnahme am Personalgespräch als Mandatszeit geltend gemacht, könnte Dein AG daraus einen Arbeitszeitbetrug konstruieren.

Tue Dir selbst und den von Dir vertretenen Menschen einen Gefallen und lasse Dich dringend schulen in betrVG für SBVen. Da hast Du ganz dringenden Nachholbedarf.

--
&Tschüß

Wolfgang


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