Vertragsfreiheit = Verzicht auf Wartezeit (Einstellung)
Hallo,
i. R. d. Vertragsfreiheit ist es doch möglich, auf die Wartezeit nach KSchG zu verzichten, oder!?
Hab dazu folgendes gefunden:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=30305
Dankeschön.
LG
PS: Noch Frohe Weihnachten!