Wie lange hat AG Zeit, abzumahnen, zu kündigen ...? (Kündigung)

kraemerchen, Frankfurt, Tuesday, 29.12.2020, 07:57 (vor 1437 Tagen)

Hallo,

es gibt doch verschiedene Fristen, innerhalb derer der AG einen AN abmahnen oder kündigennmuss, nachdem er von einem Sachverhalt erfahren hat, der eine Abmahnung oder gar eine Kündigung nach sich ziehen kann.

Nehmen wir mal an der AG erfährt am 23.12. oder 28.12., dass ein schwerbehinderter AN sich nicht ordnungsgemäß ein- und ausgestempelt hat, wie lange hat der AG nun Zeit, diesen Vorfall entweder abzumahnen oder in einem Wiederholungsfall sogar zu kündigen? Spielt dann dabei eine Rolle, wann der AG die Kündigung vorsichtshalber direkt ausgesprochen hat oder wann er den Fall, den Antrag auf Kündigung dem Integrationsamt gemeldet hat?

Dankeschön.

LG


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