Wie lange hat AG Zeit, abzumahnen, zu kündigen ...? (Kündigung)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 30.12.2020, 22:17 (vor 1211 Tagen) @ albarracin

Hallo,

auch das ist doch in § 170 Abs. 2 SGB IX eindeutig geregelt:

"Das Integrationsamt holt eine Stellungnahme des Betriebsrates oder Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung ein"

Was ist an "holt ein" unklar ?

Hey,
der § 170 (2) geht aber noch weiter
(2) Das Integrationsamt holt eine Stellungnahme des Betriebsrates oder Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung ein und hört den schwerbehinderten Menschen an

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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