Gleichstellung nach Minderung GdB bleibt erhalten ? (Gleichstellung)

BirgitKE, Berlin, Tuesday, 01.08.2006, 10:28 (vor 6488 Tagen)

Hallo, ich hätte da mal wieder eine Frage aus der Praxis und ich hoffe, jemand kann sie mir beantworten. Im Kommentar habe ich dazu nichts gefunden:

Wenn sich ein berufstätiger Mensch mit einem bisherigen GdB von 30 vor einiger Zeit hat gleichstellen lassen, nach einigen Jahren durch einen "Verschlimmerungsantrag" einen GdB von 50 erreichte und diesen wiederum nach einiger Zeit wegen angeblicher Verbesserung wieder gemindert (unter GdB 50) bekommt, gilt dann die damalige Gleichstellung weiter oder muss diese wieder neu beantragt werden> Diese Frage jetzt mal unabhängig von einem Widerspruch und Klage wegen der Minderung. Das das erfolgt, ist natürlich klar, wenn eine tatsächliche Verbesserung nicht eingetreten ist.

Der Arbeitsplatz war und ist über die ganze Zeit im selben Unternehmen.

Für Anregungen, Fundstellen, Urteile wäre ich dankbar.

Gruß
Birgit

--
MfG
Birgit


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