Gleichstellung nach Minderung GdB bleibt erhalten ? (Gleichstellung)

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 01.08.2006, 14:25 (vor 6488 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit

Mit der Anerkennung einer Schwerbehinderung ist die Gleichstellunug erloschen, da ihr eine Rechtsgrundlage entzogen wurde, bzw. sie einfach nicht mehr nötig war.

Gleichgestellt wird man mit einem Schwerbehinderten, ist man selber schwerbehindert....... Wohl klar, was ich sagen will.

Wenn nun die Schwerbehinderung wegfällt, so ist ein neuer Antrag auf Gleichstellung zu stellen und das Verfahren neu durch zu ziehen, traurig aber wahr. Meines Erachtens kann es hierzu keine Urteile geben, da Gleichstellung und die Gründe und die Bedingungen hierfür klar geregelt sind und Klagen gegen die Zurückstufung des GdB unabhängig von Gleichstellung und dessen Rechtsgrundlagen ablaufen.

Also um den Schutz des SGB IX zu erhaalten möglichst umgehend beim Arbeitsamt anrufen und die Antragsunterlagen bestellen. Bei uns hier gilt dieser Anruf schon als Antragstellung. Und gut begründen, ...weil behinderungsbedingte Probleme vorhanden sind.......


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