Hamburger Modell (BEM)

soundso..., Monday, 01.02.2021, 18:54 (vor 1173 Tagen)

Hallo zusammen,

eine schwerbehinderte Kollegin kam nach 1x 2 Wochen und einige Tage später 1x 6 Wochen AU Anfang 2021 wieder zur Arbeit, verteilte sich selbst ein paar Tage Urlaub auf den Januar, um die Belastung zu schaffen und nahm die Einladung zum BEM an, das morgen stattfinden soll.
Im Januar machte sie unabhängig von der Grunderkrankung Covid 19 durch, ohne sich erneut AU zu melden (Homeoffice), es ging ihr aber zunehmend schlechter (Erschöpfung, Husten). Im Mai/Juni ist eine Reha geplant. Nun wurde ich heute von ihr hinzugezogen. Sie möchte wenigstens bis zur Reha etwas reduziert arbeiten, etwa 80% oder aber 100% Arbeitszeit, dafür mit mehreren Pausen. Teilzeit wäre möglich nach BV, aber natürlich mit Verdiensteinbußen. Einen Beschäftigungssicherungszuschuss zu beantragen wäre mittelfristig denkbar, sie braucht aber jetzt eine Lösung.
In der Vorbereitung auf das BEM frage ich mich: Hätte sie nicht mit dem Hamburger Modell beginnen können oder war sie dafür nicht lange genug krank? Wenn sie jetzt eigentlich wieder krank ist, kann man aus dem Stand heute heraus auch noch stufenweise Wiedereingliederung beantragen aufgrund des Sonderfalls Covid 19? Sie möchte jetzt weder AU sein noch voll arbeiten, beides passt nicht zum Zustand. Oder kann sie alternativ noch nach der Reha Hamburger Modell machen, auch wenn sie davor nicht AU geschrieben wird?
In diesem Fall werden wir hoffentlich eine gute Absprache mit der Vorgesetzten finden, sodass die Belastung der Kollegin bis zu 30% reduziert wird im Rahmen der Fürsorgepflicht. Trotzdem wäre das Hamburger Modell m.E. sinnvoller, zumal es auch dem AG Kosten spart. We sind eure Kenntnisse/Erfahrungen hier?

LG
soundso...


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