Hamburger Modell (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 02.02.2021, 09:36 (vor 1179 Tagen) @ soundso...

Hallo,

weniger Arbeit mit ähnlichem Entgelt geht - mit Ausnahme von BG-Fällen - grundsätzlich nur im Zusammenhang mit einer Teilerwerbsminderungsrente.

auch Zuschüsse des Integrationsamtes sind nicht für die Kompensation einer Arbeitszeitverringerung des AN vorgesehen. Sie sollem dem AG evtl. Leistungseinbußen kompensieren.

Und Wiedereingliederung hat mit Teilzeitbeschäftigung gar nichts zu tun.

Solche Grundkenntnisse sollte man als SBV schon haben.

--
&Tschüß

Wolfgang


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