Information der SBV wann ? (Allgemeines)
Hallo Karin62,
aus meiner Sicht sollte zunächst erst mal geklärt werden, ob das angedachte Gespräch zwischen dem AG und dem Beschäftigten ein Mitarbeitergespräch ist oder es der Wiederaufnahme seiner Tätigkeit dient. Mitarbeitergespräche stehen in einem anderen Kontext als Personalgespräche und werden im 4-Augengespräch, also ohne SBV durchgeführt. Hier gibt es klare Vorgaben, was in dem Gespräch thematisiert wird bzw. werden muss.
Anders verhält es sich bei Personalgesprächen. Hier bist du als Vertrauensperson unverzüglich zu informieren und ggf. einzuladen. Nur wenn der Beschäftigte dies nicht möchte, kann davon abgesehen werden. Die entsprechenden §§ des SGB IX wurden bereits benannt.
Also, frag bitte den Vertreter des AG schriftlich an, welchen Inhalt dieses Gespräch hat.
MfG, rollo