Antrag auf Vollfreistellung (Allgemeines)

WoBi, Tuesday, 23.02.2021, 10:21 (vor 2066 Tagen) @ Wauzi32

Hallo Wauzi32,

die SBV ist für alle schwerbehinderte, gleichgestellte oder von Behinderung bedrohte Beschäftigte im Betrieb zuständig. Auf das Vertragsverhältnis kommt es nicht an.
Wenn der Arbeitgeber diese zu seinen Gunsten positiv mitzählt, damit er wirtschaftliche Vorteile hat, warum solltest du diese nicht mitzählen? Diese Personen können doch deine Leistungen in Anspruch nehmen.
Hier ist das Verzeichnis zur Ausgleichsabgabe wichtig, um ggf. Mehrfachanrechnungen, Beschäftigungsbeginn bzw. -ende zu erkennen.
In der monatlichen Auflistung zur Berechnung stehen doch die Anzahl der besetzten Arbeitsplätze.
Zahlen lügen nicht (ggf. nur die, die sie schreiben :-P ).

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Gruß
Wolfgang


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