Nachwahl der stellvertr. SBV (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 25.02.2021, 13:07 (vor 1155 Tagen) @ SabineAC

Hallo,

da sich an der Rechtslage nicht geändert hat, gelten die Vorschriften der WO nach wie vor. Das falsche Wahlverfahren führt zur Anfechtbarkeit.

Und eine Wahl in einem Verfahren, das in der WO überhaupt nicht vorgesehen ist und das Wahlgeheimnis nicht einhält wie zB per Video dürfte nicht nur rechtswidrig, sondern nichtig sein.

Da wird auch das IA kaum etwas anderes mitteilen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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