Gleichstellung abgelehnt wegen Zeitvertrag (Gleichstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 15.03.2021, 21:59 (vor 1130 Tagen) @ Arnika

Moin Moin Arnika,

bei einem befristeten Vertrag ist auch der Zeitpunkt des Antrags wichtig.

Ich würde diesen 6-8 Monate vor Vertragsablauf stellen, mit der Begründung, dass eine Gleichstellung zur Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes notwendig ist. Etwa 3-5 Monate später beginnen die Ausschreibungen auf Stellen, die in Frage kommen können, sodass die Gleichstellung bis dahin vorliegen sollte.
Hierzu wäre es wuchtig darzustellen, warum die Person mit ihren Behinderungen in ihrem erlernten Beruf Nachteile hat und mit welchen Hilfestellungen der Schwerbehinderten diese ausgeglichen werden können. Auch indirekte Auswirkungen können hier hilfreich sein.
Z.B. Depression wirkt sich allgemein negativ aus:
Mögliche Formulierung:
Ich habe Ein- und Durschschlafstörungen mit nächtlichen Grübelzwängen. Zudem fällt es mir abends schwer, abzuschalten, sodass ich immer grübele, ob ich etwas vergessen habe.
Dadurch ist der Nachtschlaf nicht erholsam. Deshalb leide ich an im Tagesverlaif zunehmenden Konzentrations- und Merkfähigkeitsstörungen, meine Arbeitsgeschwindigkeit sinkt und das Fehlerrisiko steigt. Ich kann mich jetzt schon kaum noch aufraffen, nach der Arbeit zum Ausgleich etwas fpr mich zu tun, Kontakte aufrecht zu halten. Die freie Zeit benötige ich dringend zur Rekonvaleszenz, sodass ich zum Erhalt der eingeschränkten Erwebsfähigkeit auf das Schutzrecht des §207 SFB IX, Freistellung von Mehrarbeit, angewiesen bin. Da ich aufgrund eines eingeschränkten Selbstbewusstseins mich nicht gut für mcih selber einsetzen kann, benötige ich zudem das Recht, eine Vertrauensperson (die SBV) zu Gesprächen mit Vorgesetzten mit hinzuziehen zu können, die mich nicht nur unterstützen, sondern sich auch mit den Hilfestellungen für ide Arbeitgeber und den Pflichten derselben auskennen.

Zudem bin ich durch meine Behinderung in Vorstellungsgesprächen oft erst gehemmt, sodass es für mcih wichtig ist, dass die SBV an diesen teilnimmt und sich für mich einsetzen kann. Zudem kann mir die SBV nach einem Auswahlverfahren Tipps geben, wie ich mich besseer darstellen kann usw... Ohne diese Hilfestellungen bin ich aufgrund der Gesundheitsstörung und ihren Auswirkungen gegenüber Nichtbehinderten deutlich im Nachteil, sodass mir ohne diese eine Arbeitslosigkeit ggf. Langzeitarbeitslsoigkeit droht, die ich unbedingt vermeiden möchte. Diese wird mein Selbstbewusstsein weiter schmälern, sodass das Risiko der Verstärkung der behinderungsbedingten Einschränkungen besteht, die bis zu einer deujtlich verzögerten oder unmöglichen Vermittelbarkeit führen können. (Zu Deutsch: Genehmigt die Gleichstellung, oder ihr werdet unter Umständen viel Geld ohne Gegenleistung los).

Ähnliches muss man für alle Gesundheitsstörungen herleiten.

Sollte ein Kündigunghsschutz bestehen, muss man darauf hinweisen, dass dieser bei einem befristeten Arbeitsverhältnis keine Rolle spielt, weil der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur auslaufen lassen muss und somit keinen Hinderungsgrund für eine Gleichstellung darstellt.

Soweit ein paar Ansätze, ohne den Fall konkret zu kennen.

Nebenbei Arbeitsplatzausstattung zieht nicht, da diese auch ohne Gleichstellung über Rentenversicherung möglich ist. Finanzielle Hilfeleistungen durch Integrationsamt wie Minderleistungsausgleiche o.ä. können eher für die Gleichstellung herangezogen werden.

Liebe Grüße

Hendrik


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