Einladung BR und Ausschusssitzungen (Umgang mit BR / PR)

bifavi, Hessen, Monday, 19.04.2021, 08:43 (vor 1106 Tagen) @ Loverslane

Guten Morgen Loverslane,

die Probleme kantte ich auch.

Folgendes habe ich dann mal an den BR geschrieben:

Zur gefälligen Kenntnisnahme und aus aktuellem Anlass

Zusammenarbeit im Betrieb § 182 SBG IX (vormals § 99 Abs 1 SGB IX) in Verbindung mit § 178 Abs. 4 SGB IX

Liebe Betriebsrätinnen und Betriebsräte folgenden Sachverhalt zur Kenntnisnahme.

„Schwerbehindertenrecht- Basiskommentar zum SGB IX, 13 Auflage“, mit BTHG-Änderungen zum 30.12.2016
Ein wiederholtes Unterlassen der Einladung der Schwerbehindertenvertretung zur Sitzung des Betriebsrates, und/oder seiner Ausschüsse ist eine grobe Pflichtverletzung (§ 23 BetrVG) und kann zum Ausschluss eines Mitglieds des Betriebsrates oder gar zur Auflösung des Betriebsrats führen.

Durch die Nichteinladung der SBV zu Sitzungen des BR und dessen Ausschüsse wird die gesetzmäßige Aufgabe
der SBV behindert.
Weiterhin erlaube ich mir den BR auf den § 80 Abs.1 Nr. 4 BetrVG hinzuweisen.


Kannst es ja auch erstmal gütlich versuchen. Aber mein BR war immer etwas säuerlich, wenn ich mündlich mein Recht einforderte. Dann hab ich denen das mal so geschrieben und den Inklusionsbeauftragten in cc gesetzt.
Seitdem werde ich zu allem eingeladen.

Gruß bifavi


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