Quentic Zugang (Allgemeines)
Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz gehören sehr wohl in den Bereich der SBV.
Hallo, wie ja schon völlig zu Recht geschrieben, ist die SBV nicht für alle Beschäftigte zuständig. Daran ändert nichts, dass SBV das Recht hat, an allen Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen (§ 178 Abs. 4 SGB IX).
Ich denke schon, dass die SBV Zugang zu solch einer Software haben sollte.
Das ist so zu pauschal. Aber m.E. keine datenschutzrechtliche Bedenken, soweit nur begrenzter Zugriff der SBV auf sbM und Gleichgestellte.
Gruß,
Cebulon