Quentic Zugang (Allgemeines)
Hallo Remhagen,
es tut mir leid, aber diese Aussage hier
Ich denke schon, dass die SBV Zugang zu solch einer Software haben sollte. Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz gehören sehr wohl in den Bereich der SBV.
ist so pauschal falsch. Auch Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit gehören nur dann zu den Aufgaben der SBV, wenn davon die eigene Klientel im Sinne des § 178 Abs. 2 SGB IX "berührt" ist.
Reine Prävention ist aber auf jeden Fall keine Aufgabe der SBV, wie in diesem Forum auch immer wieder festgestellt wurde. Die Überdehnung der SBV-Aufgaben über den gesetzlichen Rahmen hinaus führt nun mal zu erheblichen Rechtsproblemen.
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&Tschüß
Wolfgang