Gleichstellungsanträge werden abgelehnt (Gleichstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 25.05.2021, 13:50 (vor 1061 Tagen) @ AndyGo

Moin Moin Andy,

es kommt immer darauf an, die Einschränkungen nicht nur zu benennen, sondern mit dem jeweiligen Berufsalltag in Bezug zu setzen. Dieses ist oft auch indirekt möglich. Z.B. bei einer Depression hat man Ein- und Durchschlafstörungen mit nächtlichen Grübelzwängen.
Auswirkungen: Der Nachtschlaf ist nicht erholsam, es kommt zu zunehmender Tagesmüdigkeit, Konzentrations- und Merkfähigkeitsstörungen, verlangsamter Arbeitsgeschwindigkeit und zunehemndem Fehlerrisiko. Dieses muss mna dann noch auf die jeweiligen Arbeitstätigkeiten herunterbrechen.

Schreibt man, wie Du schilderst, nur die Einschränkungen, ohne diese am Arbeitsplatz zu belegen, ist der Nachweis, dass die Voraussetzungen für eine Gleichstellung vorliegen nicht erbracht und diese wird abgelehnt.

Argumentiere nicht nur mit dem 164,4. Viele Menschen mit Einschränkungen benötigen die freie zeit zur Rekonvaleszenz. Daher ist es wichtig, dass diese nach § 207 die Mehrarbeit ablehnen können. Bei psychischen Erkrankungen kann man sich oft nicht selber für seine eigenen Angelegenheiten einsetzen, daher ist die SBV als Vertrauensperson bei Gesprächen wichtig usw.....

Nenne die konkreten Schutzrechte der Schwerbehinderten, die für die/den Betroffene/n notwendig sind, mit der Gleichstellung erlangt werden sollen und ohne diese nicht erlangbar sind.

So bekommen wir 98% aller Gleichstellungen durch.

Liebe Grüße

Hendrik


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