Abordnung eine Mitarbeiters als disziplinarische Maßnahme (Allgemeines)
Hallo,
betrifft eine solche auch "zeitweilige" Versetzung einen schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten, ist das eindeutig ein Fall für § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Wo gibt es da eine Unklarheit?
Und warum läßt sich das der BR gefallen? Kennt er seine Grundlagen nicht, zB § 95 Abs. 3 iVm § 99 BetrVG?
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&Tschüß
Wolfgang