Abordnung eine Mitarbeiters als disziplinarische Maßnahme (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 31.05.2021, 09:26 (vor 1060 Tagen) @ Jona

Hallo,

betrifft eine solche auch "zeitweilige" Versetzung einen schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten, ist das eindeutig ein Fall für § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Wo gibt es da eine Unklarheit?

Und warum läßt sich das der BR gefallen? Kennt er seine Grundlagen nicht, zB § 95 Abs. 3 iVm § 99 BetrVG?

--
&Tschüß

Wolfgang


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