Informationen zur Pflege (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 04.06.2021, 09:26 (vor 1057 Tagen) @ WoBi

Hallo,

das sehe ich ähnlich kritisch wie WoBi.
Der AG hat die Kommunikation und Recherche der SBV nicht zu kontrollieren bzw. zu beschränken. Die SBV hat grundsätzlich Anrecht auf einen ungefilterten und unkontrollierten Internet-Zugang. Lediglich "normale" Schutzmaßnahmen wie zB Spam-Filter und Maßnahmen zur Sicherheit der SBV-Daten sind zulässig.
So ein differenziertes Zugangs- bzw. Zugriffsrecht der SBV läßt sich auch relativ einfach einrichten.

--
&Tschüß

Wolfgang


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