Hat sich unsere Chefin ein Eigentor geschossen? (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Monday, 23.08.2021, 17:54 (vor 977 Tagen) @ carriegross

Hallöchen,

bei uns hat sich eine schwerbehinderte Bewerberin beworben, die ihre "Schwerbehinderung" in ihrer Bewerbung wortwörtlich so erwähnt hat, aber nicht eingeladen wurde. Ein paar Tage später erhielten wir das Schreiben bzgl. Entschädigung von ihr (3 Bruttos).

Jetzt hat unsere (trotzköpfige) Chefin dieser Bewerberin ein Schreiben zugeschickt, in dem steht, dass sie sich entschuldigt, ein Gegenangebot unterbreitet (0,5 Bruttos), da sie an einer einvernehmlichen und außergerichtlichen Einigung interessiert ist. Sie schrieb aber auch rein, dass sie über die Bewerberin erfahren hat, dass diese mehrere Arbeitsgerichtsverfahren wegen Entschädigung führt.

Keiner von uns weiß, woher die Chefin diese Info herhat.

Wir haben uns aber an den Kopf gefasst, als wir davon Kenntnis genommen haben und befürchten jetzt schlimmere Forderungen, nämlich bzgl. Verstoß Datenschutz und Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte dieser Bewerberin.

Ist unsere Chefin eigentlich verpflichtet, ihre Quellen preiszugeben?

Was könnte da jetzt evtl. noch auf uns zukommen? Wenn die Bewerberin entweder den Landesdatenschutzbeauftragten informiert oder mit dem Gegenangebot nicht einverstanden ist und es zu einem Verfahren kommt. Die Frage, woher unsere Chefin diese Info(s) herhat, dürfte sicherlich auch für das Gericht interessant sein!? Und dann könnte es doch richtig teuer werden, oder!? Ein Verstoß gegen das Datenschutz als Bußgeld ans Land und zusätzlich noch "Schmerzensgeld" wegen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte in einem gesonderten Zivilverfahren vor dem Amtsgericht?

Wie seht ihr das bitte? Was sagen da evtl. Gesetze und die Rechtsprechung?

Dankeschön.

LG

Wo soll denn der Verstpß gegen den Datenschutz gegeben sein und wor der Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte?

Schon seltsam, das es bei deinen Beiträgen immer wegen Nichteinladung SB und/Oder Verstoß gegen Datenschutz geht.
Scheint eine ziemliche seltsame Organisationseinheit im öD zu sein, bei der du beschäftigt bist
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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