Hat sich unsere Chefin ein Eigentor geschossen? (Allgemeines)

maiklewa, Monday, 23.08.2021, 20:36 (vor 977 Tagen) @ carriegross

Hallo Carrie,

vllt hilft:

"Das Heranziehen von „Quellen“ stellt im Übrigen einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers dar und das wird der AG im Gütetermin nicht zur Anwendung bringen. Dieses zu verfolgen, ist aber auch nicht die Aufgabe einer SBV."

?

Quelle: https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28324

Bzgl. Datenschutz sehe ich auch einen Verstoß. Woher hat Deine Chefin diese Infos? Sie wird wohl nicht bei allen Verfahren vor Ort gewesen sein. Somit hat sie wohl ihre Infos auf nicht rechtmäßigen und gegen die DSGVO-verstoßenden Wege Infos erhalten. Von jemanden vom Arbeitsgericht? Von jemanden von den anderen Arbeitgebern? Von der Kommunalversicherung, bei der Ihr und die anderen versichert seid und die für die anderen Arbeitgeber bereits Entschädigungen zahlen musste? In allen Fällen liegt ein klarer Verstoß gegen die DSGVO vor! Mir fällt auch kein Fall ein, in dem das datenschutzrechtlich konform abgelaufen sein soll!

Im schlimmsten Fall muss Deine Behörde vor Gericht 3 Bruttos abdrücken und bekommt noch einen auf den Deckel wegen dem Datenschutz. Und wer "Schwerbehinderung" in einer Bewerbung heutzutage noch überliest, der darf ruhig bluten! Das Kind ist in den Brunnen gefallen. Die Bewerberin hat jetzt quasi alle Trümpfe in der Hand. Der Landesdatenschutzbeauftragte würde sich über diese Infos freuen.

Und bzgl. AGG-Hopping ist die Rechtsprechung eindeutig! Selbst eine Vielzahl von entsprechenden Gerichtsverfahren spricht nicht automatisch für das AGG-Hopping!


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