Grad der Schädigung (Allgemeines)
Hallo,
hier muß man gar nicht in irgendwelchen Broschüren rumsuchen, das Gesetz ist da eigentlich völlig klar in § 152 Abs. 2 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html
Und wer da immer noch daran rumdeutelt, sei zB auf den LPK-SGB IX, Dau, § 152 Rn 32 verwiesen:
"Die Feststellung der MdE oder des GdS gilt zugleich als Feststellung des GdB."
Für Deinen Anwalt ist das sehr leicht verdientes Geld.
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&Tschüß
Wolfgang