Grad der Schädigung (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 17.09.2021, 18:45 (vor 923 Tagen) @ albarracin

sei zB auf den LPK-SGB IX, Dau, § 152 Rn 32 verwiesen: "Die Feststellung der MdE oder des GdS gilt zugleich als Feststellung des GdB."

So auch ausdrücklich „Praxishinweis“ Nr. 1 von Prof. Dr. Hermann Plagemann vom 20.07.2018 in einer Urteilsanmerkung wie folgt:

„Die Bewertungen in Schwerbehindertenverfahren sind in der Tat für die_gesetzliche Unfallversicherung nicht maßgeblich.“

„Umgekehrt allerdings hat die Versorgungsverwaltung die seitens der Unfallversicherung festgestellten MdE-Werte zu übernehmen (§ 152 Abs. 2 SGB IX).“

Gruß,
Cebulon


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