Abmahnung (Allgemeines)

P.Stephan, Oldenburg, Monday, 25.10.2021, 17:20 (vor 1822 Tagen)

Hallo an euch,

bin mir nicht sicher in welcher Reihenfolge ich rehagieren soll.
Wir hatten vor einigen Wochen ein Gespräch zur Anhörung wegen einer Abmahnung einer schwerbehinderten Person (SBV und PR beteiligt).
Nun bekomme ich die Information von Personalrat er hätte ein Schreiben der Verwaltung mit der Bitte um Zustimmung zu einer Abmahnung dieser Person. Dies Info werde ich morgen in der Einladung zur PR Sitzung dann auch schriftlich bekommen. Der Personalrat hat auch alle Protokolle der Gespräche im Vorfeld bekommen (kann ich dort einsehen).
Bin der Meinung nach § 178 Abs.2 Satz 1 und 2 muss der Arbeitgeber die SBV, vor der Bitte um Zustimmung beim Personalrat, unverzüglich unterrichten und vor einer Entscheidung anhören. Zu eine Abmahnung hat sich der Arbeitgeber ja durch die Anfrage beim PR nun klar entschieden.
War die Anhörung zur Abmahnung nun schon die Anhörung? Es war ein offenes Gespräch über den Vorfall mit einem Ergebnis was in Zukunft besser gemacht werden kann.
Bin mir nun nicht sicher ob ich dem Arbeitgeber nun gleich auf Seine Fehler hinweisen soll und an den § 178 Abs.2 Satz 1 und 2 erinnere und dem Arbeitgeber nochmals die Möglichkeit gebe den Fall nochmals mit der SBV zu erörtern. Dafür bräuchte die SBV natürlich alle Unterlagen (auch das Protokoll der Anhörung welches ich noch nicht kenne und zu dessen Inhalt ich noch keine Stellung beziehen konnte). Oder kann ich etwas abwarten wie es sich entwickelt und später immer noch die Maßnahme aussetzen um die Beteiligung ist innerhalb von sieben Tagen nachzuholen.
Werde Morgen die Einladung des PR zur Sitzung bekommen. Wie schnell muss oder sollte ich reagieren?
Ist die nicht Information des Arbeitgebers vor Gericht ein Vorteil für die Person?

Vielleicht habt Ihr mit so etwas schon Erfahrungen gesammelt und könnt mir etwas Raten.

Danke

Stephan


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