Abmahnung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 26.10.2021, 09:11 (vor 1821 Tagen) @ P.Stephan

Hallo an euch,

Hallo,

bin mir nicht sicher in welcher Reihenfolge ich rehagieren soll.
Wir hatten vor einigen Wochen ein Gespräch zur Anhörung wegen einer Abmahnung einer schwerbehinderten Person (SBV und PR beteiligt).

hat der Dienstherr in dem Gespräch zu erkennen gegeben, daß eine Abmahnung im Raum steht?
Falls ja, dann war das wohl eine gesetzmäßige Anhörung und diese Frage

War die Anhörung zur Abmahnung nun schon die Anhörung? Es war ein offenes Gespräch über den Vorfall mit einem Ergebnis was in Zukunft besser gemacht werden kann.

läßt sich mit Ja beantworten. Erst recht dann, wenn verschiedene Optionen sowie klare Anforderungen an den AN formuliert wurden.

Werde Morgen die Einladung des PR zur Sitzung bekommen. Wie schnell muss oder sollte ich reagieren?

Das kommt darauf an. Wenn der Verstoss des Dienstherrn allein darin besteht, die endgültige Entscheidung der SBV direkt mitzuteilen, dann kann das die SBV zwar monieren, es dürfte aber keine wirklichen Auswirkungen haben.

Ist die nicht Information des Arbeitgebers vor Gericht ein Vorteil für die Person?

Wenn die Anhörung der SBV umfassend und vollständig war, dürfte die Nichtinformation der SBV über die getroffene Entscheidung individualrechtlich für den AN keine Auswirkungen haben.
Allerdings sollte der AN dahingehend fachlichen Rat einholen, ob denn die "mehrere Wochen" zwischen "Verfehlung" und Abmahnung nicht zu einem Verwirken des Rechts auf Abmahnung durch den AG geführt haben.

--
&Tschüß

Wolfgang


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