Versetzung ohne Beteiligung SBV + BR (Allgemeines)
Hallo,
es gibt leider immer noch nicht irgendeine Vorschrift, die die Arbeit der SBV durch Straf- oder Bußgeldvorschriften schützt.
Das Handeln der erwähnten Führungskraft kann lediglich durch den AG zB als "Schlechtleistung" sanktioniert werden.
Wieso weiß der BR noch nichts von seinem Glück? Hast Du ihn nicht über die Aussetzung informiert?
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&Tschüß
Wolfgang