Versetzung ohne Beteiligung SBV + BR (Allgemeines)
Hallo OlliPT,
bei wiederholten Verstoß weiße ich gerne immer auf den §238 Absatz 1 Nr. 8 SGB IX hin.
Auch die Beschlussaussetzung ist ein unangenehmes Mittel für den AG.
Einmal hab ich das durchgezogen, schade das ich nicht erfahren habe was die Person bezahlen musste.
Hat damals eine riesige Welle geschlagen, aber jetzt informieren die lieber einmal zuviel als einmal zu wenig.
War eine erzieherische Maßnahme.
Manchmal muss man leider zu solchen Mitteln greifen.
Notfalls den § 2a Nr. 3a Arbeitsgerichtsgesetz ziehen. Auch schon gehabt, kam aber nicht vor Gericht.
AG hatte ein Einsehen.
LG
Bifavi