§ 178 (2) (Allgemeines)
Liebe Kolleg/innen,
was fällt Beispielsweise unter den Angelegenheiten, wo der Arbeitgeber nach §178 (2) SGB 9 die SBV zu unterrichten und anzuhören hat?
Hintergrund meiner Frage ist, ich möchte mit er Geschäftsführung ein Arbeitspapier erstellen, wo möglichst viele Beispiele für die Unterrichtungspflicht niedergeschrieben sind. (Kündigung, Versetzung, Neubau ist klar, aber was könnte es noch geben?
Gruß Hansmann