Erwerbsminderungsrente (Allgemeines)

Hansmann, Niedersachsen, Friday, 17.12.2021, 09:45 (vor 854 Tagen) @ WoBi

Hallo WoBi,

vielen Dank für deine Antwort. Das mit dem §164 SGB9 ist natürlich klar, darum ging es mir nicht direkt. Mir ist der ganze Ablauf jetzt etwas unklar (mangelnde Erfahrung). Geht es jetzt erstmal um die Entscheidung des Rentenversicherung. Die betreffende Person möchte ja im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiter die berufliche Tätigkeit ausüben (min. 3 St. max. 6 St.). Greift denn §164 SGB9, wenn der Bescheid vom Rentenversicherer unbefristet ausfällt?. Dann soll sich ja eigentlich das Arbeitsverhältnis automatisch beenden, nur bei Befristung ruht es.

Gruß Hansmann


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