Erwerbsminderungsrente (Allgemeines)
Hallo Hansmann,
nachdem die Kollegin mit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist, kann auf die Ausführungen von mir und weiteren Teilnehmer als Handlungsoption verwiesen werden.
Der § 81 a.F. ist jetzt § 164 SGB IX
Hier zu Beitrag zur Reduzierung der Arbeitszeit wegen behinderungsbedingten Gründen:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25765
Da wird das mit keine Teilzeitmöglichkeit schon "schwieriger".
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Gruß
Wolfgang