Kündigung eines Schwerbehinderten Angestellten (Kündigung)
Hallo,
Deine Zweifel kann ich auch gut nachvollziehen.
trotzdem mußt Du mE darauf achten, daß der AG seinen gesetzlichen Mindestpflichten auch in so einem fall nachkommt. Deswegen würde ich ihn als SBV vor irgendeiner Stellungnahme erstmal auffordern, beim IA ein Präventionsverfahren einzuleiten.
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&Tschüß
Wolfgang