Neu Einstellung bei 50GdB (Einstellung)

traute, Tuesday, 29.08.2006, 21:08 (vor 6460 Tagen) @ hans.1001

hallo hans,
behinderung hat mit rente erstmal gar nichts zu tun. ich weiß nicht, was dir da sorgen macht>
wenn deine beeinträchtigungen relevant sind in bezug auf deine tätigkeit, mußt du sie angeben, damit der AG evtl. leistungsbeeinträchtigungen berücksichtigen kann, unter umständen technische hilfsmittel beschafft, um den arbeitsplatz leidensgerecht einzurichten.
jeder AG muß ausgleichsabgaben zahlen, wenn er nicht 5% behinderte beschäftigt. bist du arbeitslos> dann könnte ein AG eine eingliederungshilfe bei der agentur für arbeit beantragen, d.h. er würde einen lohnzuschuß bekommen, wenn er dich einstellt.
erwähnen möchte ich auch, dass du 5 tage zusatzurlaub bei GdB 50 bekommst.

helfen dir diese infs erstmal> ansonsten kannst du im forum stöbern.

gruß, traute


» Hallo !
»
» Ich bekomme wegen Rücken Knie Luftnot 50%GdB , meine Frage ist da zu .
»
» Wie sieht das wenn ich mich auf eine Neue Stelle bewerbe und zum
» Bewerbunbsgespräch eingeladen werde , muss ich meine 50GdB angeben >
» Wenn ich danach gefragt werde >
» Wenn ich nicht danach gefragt werde >
»
» Wenn ich es nicht angeben muss, wie lauft das dann in der Firma wenn es
» ´dann zig Jahre später dann doch bekannt gebe > Oder muss ich das gar
» nicht > z.B wenn ich in Rente gehe kommt das doch raus oder ß
»
» DANKE FÜR DIE HILFE
»
» HANS


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