Neu Einstellung bei 50GdB (Einstellung)

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 30.08.2006, 11:21 (vor 6460 Tagen) @ hans.1001

» Hallo !!!
»
» Danke für deine Antwort !!
»
»
» Muss ich denn jetzt bei ein Vorstellungsgespräch Angaben zu den GdB machen
» >>
»
» Danke
»
» HANS
»
» » Hallo !
» »
» » Ich bekomme wegen Rücken Knie Luftnot 50%GdB , meine Frage ist da zu .
» »
» » Wie sieht das wenn ich mich auf eine Neue Stelle bewerbe und zum
» » Bewerbunbsgespräch eingeladen werde , muss ich meine 50GdB angeben >
» » Wenn ich danach gefragt werde >
» » Wenn ich nicht danach gefragt werde >
» »
» » Wenn ich es nicht angeben muss, wie lauft das dann in der Firma wenn
» es
» » ´dann zig Jahre später dann doch bekannt gebe > Oder muss ich das gar
» » nicht > z.B wenn ich in Rente gehe kommt das doch raus oder ß
» »
» » DANKE FÜR DIE HILFE
» »
» » HANS

Hallo HAns, ANgaben zu deineem GdB mußt du nicht machen, wenn du nicht gefragt wirst, es sei denn wie oben schon geschrieben, dass sich deine Behinderung auf die Anforderungen des Arbeitsplaatzes unter Umständen negativ auswirken könnten. Wenn du dir da nicht sicher bist, musst du das eigentlich von dir aus sagen und zru Diskussion stellen.
Wie gesagt der AG hat dann sogar Möglichkeiten eine Menge Zuschüße zu bekommen zur Einrichtung deines Arbeitsplatzes (kann bis 100% gehen).

Wie läuft das nach Jahren> --
Warst du nicht gezwungen die Behinderung bekannt zu geben (Ansprüche des Arbeitsplatzes an körperliche Leistungsfähigkeit)kann dir naach heutigem Recht keiner was am Zeug flicken.
Übrigens gibt es seit kurzem das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) auch Antidiskriminierungsgesetz genannt.
Nach diessem Gesetz darf dir wegen deiner Behinderung grundsätzlich (steht auch schon im SGB IX)kein NAchteil in der Arbeit erwachsen. Also ist da die Position des Behinderten gestärkt worden.

Wenn du als Schwerbehinderter derzeit mit 63 ohne Rentenabzug gehen kannst, wird dir sicher kein AG einen Strick drehen, warum auch du fällst aus deinem, zu bezahlenden Job raus und der AG kann jemand junges einstellen, bzw. die Stelle ohne Probleme (d.h. ohne juristiscche Winkelzüge)streichen.

Wenn du die Schwerbehinderung meldest, hast du bzw dein AG auch Vorteile.
- Du bekommst 5 Tage mehr Uhrlaub laut SGB IX pro Jahr
- Dein AG hat in der Regel keine 5% SchweB AN, muss also Ausgleichsabgaabe zahlen, somit hat er ein deutliches Ersparniss, wenn er für einen fehlenden SchwB- AN weniger Ausgleeich zahlen muss.

Wenn es kein gutes Arbeitssklima gibt zwischen AG und AN, muss man sich in fast allen Fällen damit beschäftigen, ob man zur Durchsetzung seiner Ansprüche vor ein Gericht gehen will, im Ernstfall natürlich nur!


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