Vereinfachtes Wahlverfahren bei Firma mit Außendienst (Wahlen)
Hallo,
das vereinfachte Wahlverfahren ist zwingend bei weniger als 50 Wahlberechtigten (Düwell in LPK-SGB IX, § 18 SchwbVWO Rn 18).
Ob die Ausnahme der räumlichen Entfernung hier herangezogen werden kann ist fraglich, da ein einzelner Außendienstmitarbeiter mE nicht als "Betriebsteil" iSd § 18 gewertet werden kann.
Auch Düwell (a.a.O., Rn 2ff) hebt ausschließlich auf diesen Begriff des "Betriebsteils" bzw. "Teilbetrieb" ab und läßt keine andere Ausnahme gelten.
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&Tschüß
Wolfgang