FFP2 Berechtigung für SBV (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Wednesday, 09.02.2022, 15:59 (vor 779 Tagen) @ Hendrik1

Moinsen Hendrik,

uns werden nur normale medizinische Masken zur Verfügung gestellt, Kennt Ihr eine Grundlage, nach der uns FFP2 Masken zustehen. Bei uns wird abgelehnt, da man wegen Kontaktreduzierung wenig Gespräche führen sollte und zudem eine Homeofficemöglichkeit besteht.

da kocht doch jeder sein eigenes Süppchen.
Bundesrecht sagt das, Landesrecht wieder was anderes.
Machst Du körpernahe Dienstleistungen (Pflege arbeitet am Bett) solltest Du FFP 2 tragen.
Bei überwiegender Bürotätigkeit reicht medizinische Maske.
Bei uns (Klinikbetrieb) hatte der AG versucht, dass alle FFP 2 tragen müssen.
Da hab ich nur mal drauf hingewiesen, dass dann die entsprechende Arbeitsschutzregel zur Tragedauer von FFP 2 umgesetzt werden muss(Arbeiten unter Atemschutz).
Auch die Problematik von anderen Tarifverträgen kam zur Sprache, ihr habt sicher auch die sogenannten Servicegesellschaften. Da hätte der AG Erschwerniszulagen zahlen müssen.
Es gibt ja auch andere Bereiche in Kliniken ohne Kunden- Patientenkontakt. Ich kann mir nicht vorstellen, wenn man an der Topfspüle in einer Großküche steht ständig mit FFP 2 zu arbeiten.
Da hat der AG dann zurückgerudert. Er stellt FFP 2 allen zur Verfügung, aber es besteht keine Tragepflicht, sondern nur eine Empfehlung.
Also ich entscheide immer wie ich es brauch und für nötig halte.

Besorge Dir die landesrechtlichen Bestimmungen.
Diskutiere mit Deinem AG und mit dem BR (Gesundheitsschutz).
Ihr habt sicherlich auch einen Pandemiestab. Da kannst Du es ja mal zur Diskussion stellen.

Hier die Lesefassung aus Hessen:Gucke

LG
Bifavi


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