stützunterschriften (Wahlen)

hackenberger, Thursday, 31.08.2006, 11:50 (vor 6459 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

die WO verlangt nicht, dass die Unterschrift eines Blinden oder sonstigen Wahlberechtigten durch Zeugen "gestärkt" wird. Sollte der Wahlvorstand Zweifel daran haben, dass der blinde Wahlberechtigte ggf. nicht wußte wem er hier die Stützunterschrift gegeben hat (man unterstellt ja in einem solchen Falle, dass man einem Blinden eine falsche Liste untergeschoben hat, was eine starke Sache ist/wäre (sowohl das Unterschieben wie aber auch das Unterstellen)) so kann/muss er den Wahlberechtigten befragen ob er diese Liste stützen wollte.

Gleiches gilt übrigens wenn ein Wahlberechtigter mehrere Listen unterschrieben hat. Auch hier muss der Wahlvorstand fragen welche Unterschrift Gültigkeit behalten soll.

Siehe hierzu: Abs. (4) http://bundesrecht.juris.de/schwbwo/__6.html

PS: War unter http://www.schwbv.de/wahlen.html -rechte Linkspalte Wahlordnung SchwbVWO - zu finden ;-) :-(


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