Fälle, bei denen Grund für Kündigung in Schwerbehinderung liegen? Mildernde (Kündigung)
Hallo,
so ein Szenario kann grundsätzlich vorkommen, wenn es sich um eine Persönlichkeits- bzw. Verhaltensstörung als anerkannte Behinderung handelt. Auch bestimmte depressive Erkrankungen oder aber Psychosen können zu "Ausfällen" im Umgang mit Kolleg*innen oder Kund*innen führen.
Auch in diesem Fall hat der AG, wenn eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung besteht, das gesamte Instrumentarium der §§ 164, 167 SGB IX durchzuführen.
Bei uns scheiterte vor 23 Jahren eine verhaltensbedingte Kündigung eines Strassenbahnfahrers mit einer Psychose in der ersten Instanz vor dem ArbG wegen Nichtbeachtung der AG-Pflichten. Der Kollege arbeitet nach medizinischer Akutintervention und medikamentös unterstützter Psychotherapie immer noch bei uns in anderer Funktion und kann übernächstes Jahr sein 40-jähriges Betriebsjubiläum feiern.
In einem anderen Fall, einem Busfahrer mit aggressiver Verhaltensstörung vor 4 Jahren hat das Integrationsamt dem AG klargemacht, daß er nicht mit einer Zustimmung zur Kündigung rechnen könne, wenn er nicht vorher alle Maßnahmen aus den o.a. Vorschriften geprüft hätte. Auch dieser Kollege arbeitet nach einer beruflichen Reha einschließlich vorheriger Eignungsüberprüfung auf einer anderen Stelle noch bei uns.
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&Tschüß
Wolfgang