PR Beschlussunfähig/Interessen der Schwerbehinderten (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Wednesday, 09.03.2022, 12:02 (vor 778 Tagen) @ albarracin

wenn noch 6 von 9 Mitgliedern anwesend sind, ist der PR beschlußfähig.

Jo stimmt.
Wenn aber die Mehrheit (6/9) durch Verhinderung nicht erreicht wird und das auf Dauer, so ist der PR komplett handlungsunfähig.

Allerdings stellt sich angesichts der "Schrumpfung" die Frage, warum der PR noch keine Neuwahl eingeleitet hat.

Verstehe ich auch nicht. Da es nach der Aussage auch keine Ersatzmitglieder mehr gibt. Wenn ich mich richtig erinnere, braucht der AG mit einem nicht handlungsfähigen PR noch nicht mal verhandeln.

Wenn der PR allerdings keinen rechtskräftigen Beschluß fassen kann - zB weil ein vorgeschriebenes Mindestquorum nicht erreicht wird, dann kann der AG in der Tat machen, was er will, wenn er den Vorgang dem PR ordnungsgemäß vorgelegt hat.

Hier bleibt Dir nur die Möglichkeit, den Beschluss des AG abzusetzen, wenn Du gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht beteiligst und/oder informiert worden bist.

LG
Bifavi


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion