Wahlordnung (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 01.09.2006, 17:02 (vor 6458 Tagen) @ Arnd

» Hallo!
»
» dürfen bei der bevorstehenden schwbv.wahl auch die behinderten mit
» wählen,die nur 30% haben aber auch nicht gleichgestellt sind>
»
NEIN!

Ausnahme: Das aktive Wahlrecht besitzen nicht Gleichgestellte behinderte Jugendliche und junge Erwachsene während der Zeit einer Berufsausbildung in Betrieben und Dienststellen, wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht festgestellt ist. (SGB IX §68 Abs.4 )

Weiteres zur Wahl siehe hier: http://www.schwbv.de/wahlen.html

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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