kein Stellvertreter mehr da (Wahlen)

WoBi, Wednesday, 27.04.2022, 21:33 (vor 723 Tagen) @ Jule

Hallo Jule,

bestelle im Mai einen Wahlvorstand aus genau drei Mitgliedern und benenne eine Person davon zum Wahlvorstandsvorsitzenden. Für diese drei Mitglieder des Wahlvorstandes sollten auch mindestens drei unpersönliche Ersatzmitglieder in der Vertretungsreihenfolge gleich mitbestellt werden.
Ziel des Wahlvorstandes ist die Nachwahl von stellvertretenden Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung.

Bei der Bestellung im Mai haben die bestellten (Ersatz-)Mitglieder des Wahlvorstandes genügend Zeit sich mit Seminare (Beschluss Wahlvorstand) auf die Aufgabe vorzubereiten und so vorbereitet die Nachwahl professionell einzuleiten. Wenn sich nach dem Wahlausschreiben Personen zur Wahl stellen, können die gewählten Personen sich bis zum Ende der Wahlperiode der Vertrauensperson erproben.
Sollten sich trotz Nachfrist keine Personen zur Nachwahl stellen, kein Problem, du hast als Vertrauensperson deine Verpflichtung erfüllt.

Die geschulten Personen des Wahlvorstandes können gleich danach die regulären Wahl der Schwerbehindertenvertretung für Oktober/November 2022 durchführen.

Diese „Doppelnutzung“ sollte bei der Auswahl des Wahlvorstandes von dir berücksichtigt werden und mit den Personen besprochen werden. Damit können alle geschult werden und ggf. für die zweite Wahl rolliert werden. Durch die Doppelverwendung kann der Arbeitgeber kaum Einwände gegen die Seminare erheben, da sowieso ggf. zwei Wahlvorstände geschult werden müssten.

Es obliegt der Vertrauensperson den Wahlvorstand zu bestellen.
Die Vertrauensperson kann sich auch selbst bestellen. Wobei hier die Vertrauensperson die letzte Ersatzperson meiner Meinung nach sein sollte.

Der Wahlvorstand kann die bestellten Ersatzmitglieder bei der Wahldurchführung und der Wahlvorbereitung ggf. als Wahlhelfer heranziehen.

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Gruß
Wolfgang


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