Neues Inkrafttreten einer Gleichstellung (Gleichstellung)

Thomas-SBV, Wednesday, 01.06.2022, 16:04 (vor 688 Tagen)

Hallo zusammen,

bei einer Mitarbeiterin lag jahrelang ein GdB von 30 mit Gleichstellung vor. Der GdB wurde dann auf 50 erhöht. Nun wurde nach ca. fünf Jahren ihr GdB wieder auf 30 herabgesetzt. Gilt ihre frühere Gleichstellung automatisch wieder oder muss sie sie neu beantragen?

Vielen Dank für eure Antworten.

Tschüss
Thomas


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