Neues Inkrafttreten einer Gleichstellung (Gleichstellung)
Hallo Thomas,
die Voraussetzungen für die Gleichstellung sind durch den GdB 50 weggefallen und das hätte der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden müssen, sie hätte dann den Bescheid aufgehoben. Der Hinweis steht in jedem Bescheid.
Meiner Ansicht nach muss die Gleichstellung neu beantragt werden. Ob die alte Gleichstellung vor Gericht etwas wert wäre, darf bezweifelt werden.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael