Herausgabe des Originals des Wahlvorschlags? (Wahlen)

Wolfgang E., Tuesday, 05.09.2006, 16:14 (vor 6454 Tagen) @ traute

Hans-Peter hat die Frage ja bereits umfassend beantwortet, daher lediglich folgende Ergänzung: Sofern die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bereits abgelaufen ist, sollte das Original des Wahlvorschlags vom Wahlvorstand nicht herausgeben werden, da diese Urkunde zu Beweiszwecken aufzubewahren ist bis 2010 (§ 16 SchwbVWO).

Gegen eine Herausgabe einer Ablichtung spricht m.E. jedenfalls dann nichts, wenn sie für den Vertreter des Wahlvorschlags gefertigt wird. Vertreter des Wahlvorschlags ist regelmäßig, wenn in der Zustimmungserklärung nichts anderes bestimmt ist, der an erster Stelle stehende Unterzeichner des Wahlvorschlags.


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