Anspruch auf Bürokraft (Allgemeines)

WoBi, Friday, 22.07.2022, 10:16 (vor 641 Tagen) @ Provo

Hallo Provo,

in dem du die Erforderlichkeit einer "Bürokraft" feststellst und durch Aufgaben belegst. Wobei ich persönlich eine Bürokraft nicht als ausreichend erachte. Denn die Bürokraft hat auch einen Urlaubsanspruch, wird krank, hat Weiterbildungsmaßnahmen oder sonstige Ausfallzeiten. Hier ist Redundanz erforderlich.

Bei über 300 Personen und einem öffentlichen Arbeitgeber mit einer hohen Anzahl von Stellenbesetzungsmaßnahmen, selbst bei Einbindung und Heranziehung der stellvertretenden Mitglieder, bleibt dir keine Zeit für die Aufgabenkoordinierung. Du bis doch ständig im Haus unterwegs, was die Ansprechbarkeit und den "barrierefreien" Zugang zur SBV erschwert.

Wieviel Personen sind im PR-Büro tätig?
Kann der PR feststellen, ob er Bürokapazitäten der SBV "überlassen" kann?

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Gruß
Wolfgang


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