Wie wählen? (Wahlen)

ClaudiJa, Saturday, 23.07.2022, 21:08 (vor 615 Tagen)

Hallo zusammen,

ich arbeite in einer GmbH, die neben weiteren GmbH's zu einem Konzern gehört. Die Konzernstruktur ist so, dass es in jeder GmbH örtliche Betriebsräte und einen Gesamtbetriebsrat gibr sowie für den Konzern einen KBR. Gleiches gilt auch für die SBV.

In unserer GmbH entstanden im Zuge der BR-Wahlen 2022 aus vorher 3 Betrieben mit jeweils eigenem BR durch Zusammenlegung von Betrieben (Gebieten) 2 Betriebe mit eigenem BR. Es gibt auch weiterhin einen GBR sowie aus dem GBR Entsendete in den KBR.

Für die SBV war es 2018 bereits so, dass nur in einem der damals noch 3 Betriebe gewählt werden konnte, da nur dort mehr als 5 Menschen mit Behinderung beschäftigt waren. Diese örtliche SBV hat dann die Vertretung der Menschen mit Behinderung aus den anderen, nicht wahlberechtigten Betrieben als Gesamt-SBV mit übernommen (§180 SGB IX).

Aktuell sieht die Situation so aus, dass wir insgesamt 9 Menschen mit Behinderung im Unternehmen haben, 5 in Betrieb A und 4 in Betrieb B. Wir können also wieder nur in Betrieb A wählen und die örtliche SBV des Betriebes A übernimmt die Rechte und Pflichten der GSBV auch für die Menschen mit Behinderung im Betrieb B. Richtig?

Was ist aber in dem Fall, dass während der Amtszeit der SBV ein Mitarbeiter mit Behinderung aus Betrieb A ausscheidet und dort dann auch nur noch 4 Menschen mit Behinderung beschäftigt wären? Gäbe es dann für alle keine SBV/GSBV mehr, so dass dann die (an sich weit auseinander liegenden) Betriebe A und B zusammengelegt werden müssten, um überhaupt wieder eine SBV wählen zu können?

Sollten wir die Zusammenlegung der Betriebe A und B jetzt vor der Wahl schon mit dem Arbeitgeber vereinbaren und dann im Herbst nur eine SBV wählen, um dem Umstand zuvorzukommen, dass während der Amtszeit Veränderungen eintreten könnten, die zu einer SBV-losen Zeit führen würden?

Ist es überhaupt möglich, nur für die SBV-Wahl Betrieb A und B zu einem zusammenzulegen, aber für den BR beide Betriebe weiter bestehen zu lassen?

Und kann jemand, der in einem einzigen zusammengelegten Betrieb SBV (und GSBV?) ist, auch in die KSBV gewählt werden?

Ich freue mich auf viele erhellende Antworten, ich stehe nämlich auch nach umfangreicher Recherche leider ziemlich im Wald.

Vielen Dank und liebe Grüße,
Claudia


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