Wahlvorstand (Wahlen)

Cebulon, Monday, 15.08.2022, 15:20 (vor 613 Tagen) @ goldwurm

Meine Frage: ist es schädlich wenn ich zusätzlich zum Vorsitzenden des Wahlvorstandes, statt zwei, drei Mitglieder des Wahlvorstandes bestellt habe …

Hallo Elke,

der Wahlvorstand hat, wie schon geschrieben, anders als im Regelfall bei BR-/PR-Wahlen, „zwingend aus drei Personen“ zu bestehen. Vergrößerung des Wahlvorstands daher „nicht zulässig“ (so Sachadae, LPK-SGB IX, § 1 SchwbVWO Rn. 8). So steht es ja auch in der BIH-Wahlbroschüre auf Seite 90: „Es ist für die Wahl der SBV keine Möglichkeit vorgesehen, die Mitgliederzahl des Wahlvorstands zu erhöhen.“

Gruß
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion