Mehr Stellvertreter-Bewerber als spätere "Posten" (Wahlen)
Hallo,
beinhaltet ein Wahlvorschlag für die SBV-Stellvertung mehr Vorschläge, als der WV für die Zahl der Stellvertretungen festgelegt hat, ist dieser Wahlvorschlag gem. § 6 Abs. 1 Satz 3 SchbVWO komplett ungültig.
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&Tschüß
Wolfgang