Kostenübernahme Seminar (Seminare / Fortbildung)

WoBi, Wednesday, 21.09.2022, 13:22 (vor 582 Tagen) @ Balou

Hallo Balou,

die SBV ist eine Einpersonenvertretung und bedarf für ihre Aufgabenwahrnehmung eine besonders gründliche Ausbildung, da die SBV nicht auf das "Kollektivwissen" eines BR-/PR-/..Gremium zurückgreifen kann. Dies gilt auch für spezifische Fachthemen wie z.B. Wirtschaftsrat.

Bezüglich der Beantragung von Seminaren/Schulungen/Weiterbildungen verweise ich auf die Suchfunkton. Dort kann u.a. eine Beschlussvorlage https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22134 gefunden werden.

Nachdem derzeit die regelmäßigen Wahlen für die SBV stattfinden, sollte überlegt werden, ob die Weiterbildung in der laufenden Wahlperiode noch erforderlich ist. Hier bedarf es sonst eines aktuellen dringlichen Bedarfs, der die Anwendung des vermittelten Wissens bis zur Neuwahl erfordert.
Eine Beantragung eines Seminars nach dem Wahlzeitpunkt, in der Hoffnung einer möglichen Wiederwahl, dürfte im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren schwer durchsetzbar sein.

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Gruß
Wolfgang


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