Zuverdienst BG Rente (Rente / Pension / ATZ)
Hallo,
der MdE bewertet die "durchschnittliche" Einschränkung der Arbeitsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt gem. § 56 SGB Abs. 2 VII,
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__56.html
wobei im Unterschied zum Rentenbegriff des SGB VI (gesetzliche Rentenversicherung) gem. Satz 2 die Einschränkungen der bisher ausgeübten Tätigkeit besonders gewichtet werden
Das schließt aber nicht aus, daß es im Einzelfall Tätigkeiten gibt, die auch mit diesen Einschränkungen in Vollzeit ausgeübt werden können - solange es nicht die Tätigkeit ist, die den Versicherungsfall ausgelöst hat.
Aufgrund dieser Besonderheit kennt das SGB VII auch keine allgemeine Hinzuverdienstgrenze.
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&Tschüß
Wolfgang